Nichttragende Innenwände
Die Landesbauordnungen, in Nordrhein-Westfalen die BauO NRW, stellen viele Änderungen im Gebäudeinneren genehmigungsfrei, solange keine tragenden oder aussteifenden Bauteile betroffen sind. Eine Glastrennwand mit Stahlrahmen trägt keine Lasten und gehört deshalb meist zu diesen Fällen. Genehmigungsfrei heißt aber nicht regelfrei: Die übrigen Vorschriften gelten weiter.
Wann Sie genauer hinschauen sollten
- Flucht- und Rettungswege: Eine Wand darf notwendige Flure oder Fluchtwege nicht einschränken.
- Brandschutz: In Bereichen mit Brandschutzanforderungen gelten besondere Regeln für Bauteile.
- Belichtung und Belüftung: Aufenthaltsräume brauchen ausreichend Tageslicht und Lüftung. Ein Vorteil der Glaswand: Das Licht fällt weiter durch.
- Gewerbe: In Büros und Praxen können zusätzliche Anforderungen gelten.
Mietwohnung und Eigentümergemeinschaft
Mieter brauchen für den Einbau einer Trennwand die Zustimmung des Vermieters. In Wohnungseigentumsanlagen ist eine Innenwand im Sondereigentum oft ohne Beschluss möglich, solange Gemeinschaftseigentum nicht berührt wird. Klären Sie das am besten vorab mit Vermieter oder Verwaltung.
So gehen wir vor
Beim Aufmaß prüfen wir mit Ihnen die Einbausituation. Gibt es Hinweise auf Flucht- oder Brandschutzanforderungen, besprechen wir das vorab, bevor gefertigt wird. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht; verbindlich klärt eine Einzelfrage das zuständige Bauamt.
