Ratgeber

Trennwand aus Stahl und Glas: Brauche ich eine Genehmigung?

Eine nichttragende Trennwand aus Stahl und Glas im Inneren einer Wohnung ist in der Regel ohne Baugenehmigung möglich. Anders kann es sein, wenn die Wand Flucht- oder Rettungswege betrifft, Brandschutzanforderungen bestehen oder es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt. Im Zweifel klärt das Bauamt die Einzelfrage.

Aktualisiert: Loftmeister, Lippetal

Trennwand aus Stahl und Glas mit integrierter Tür im Eingangsbereich

Nichttragende Innenwände

Die Landesbauordnungen, in Nordrhein-Westfalen die BauO NRW, stellen viele Änderungen im Gebäudeinneren genehmigungsfrei, solange keine tragenden oder aussteifenden Bauteile betroffen sind. Eine Glastrennwand mit Stahlrahmen trägt keine Lasten und gehört deshalb meist zu diesen Fällen. Genehmigungsfrei heißt aber nicht regelfrei: Die übrigen Vorschriften gelten weiter.

Wann Sie genauer hinschauen sollten

  • Flucht- und Rettungswege: Eine Wand darf notwendige Flure oder Fluchtwege nicht einschränken.
  • Brandschutz: In Bereichen mit Brandschutzanforderungen gelten besondere Regeln für Bauteile.
  • Belichtung und Belüftung: Aufenthaltsräume brauchen ausreichend Tageslicht und Lüftung. Ein Vorteil der Glaswand: Das Licht fällt weiter durch.
  • Gewerbe: In Büros und Praxen können zusätzliche Anforderungen gelten.

Mietwohnung und Eigentümergemeinschaft

Mieter brauchen für den Einbau einer Trennwand die Zustimmung des Vermieters. In Wohnungseigentumsanlagen ist eine Innenwand im Sondereigentum oft ohne Beschluss möglich, solange Gemeinschaftseigentum nicht berührt wird. Klären Sie das am besten vorab mit Vermieter oder Verwaltung.

So gehen wir vor

Beim Aufmaß prüfen wir mit Ihnen die Einbausituation. Gibt es Hinweise auf Flucht- oder Brandschutzanforderungen, besprechen wir das vorab, bevor gefertigt wird. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht; verbindlich klärt eine Einzelfrage das zuständige Bauamt.

Fragen

Kurz beantwortet.

Brauche ich für eine Glastrennwand eine Baugenehmigung?

In der Regel nicht, wenn es sich um eine nichttragende Innenwand handelt. Ausnahmen können Flucht- und Rettungswege oder Brandschutzbereiche sein. Im Zweifel gibt das Bauamt Auskunft.

Darf ich als Mieter eine Trennwand einbauen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Holen Sie diese am besten schriftlich ein, bevor Sie die Wand bestellen.

Was kostet eine Trennwand aus Stahl und Glas?

Bei Loftmeister 750 € netto pro m² inklusive Tür, Aufmaß, Lieferung und Montage. Eine Wand mit 3,00 × 2,60 m kostet 6.961,50 € brutto.

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